Blogger ABC | Freiberufler oder Gewerbe?

FREIBERUFLER & GEWERBE: Als Blogger Gewerbe anmelden?

Lampenwelt

WICHTIGE FRAGEN, DIE SICH JEDER BLOGGER STELLT

Freiberufler oder Gewerbetreibender? Heute möchte ich in meinem kleinen Blogger-ABC über Dinge rund um die Blogger-Existenz reden. Angefangen mit der Frage, ob man in jedem Fall ein Gewerbe anmelden muss, wenn man einen Blog betreibt bis hin zu Problemstellungen rund um Versicherung und Steuern.

Freiberufler oder Gewerbe? Das musst du wissen!

Ich weise darauf hin, dass ich weder Jurist, Steuerberater noch Finanzbeamter bin und meine Aussagen keine Rechtsverbindlichkeit haben. Ich kann auch nur meine Erfahrungen und meinen Kenntnisstand mitteilen. Aber von dieser Basis ausgehend kann man ja bei weiterreichenden Problemstellungen dann auch gezielt die entsprechende Stelle/Fachkraft befragen.

IST BLOGGEN EIN GEWERBE?

Darüber, ob man als Blogger gewerblich handelt, gibt es so viele Theorien, Ansichten und Meinungen wie Sand am Meer. Viele davon sind aber schlicht und ergreifend falsch.

HANDLE ICH AB EINEM GEWISSEN EINKOMMEN GEWERBLICH?

Blogger ABC | Freiberufler oder Gewerbe?Viele denken, wenn sie nur ein bisschen dazuverdienen, sei dies ja kein Gewerbe. Ob gewerblich oder nicht, hat NICHTS mit der Höhe deines Einkommens zu tun. Du kannst mit deinem Blog 100.000 € Einkommen erzielen und musst u.U. kein Gewerbe anmelden (dazu später mehr) oder nur 3,50 € und dennoch gewerblich handeln. Auch Produkte können als Einnahmen gelten, dazu auch in der nächsten Folge mehr.

Es ist sogar so, dass man viel eher als kleiner nebenberuflicher “Freizeitblogger” ein Gewerbe anmelden muss und als “großer Blog” eher nicht, warum das so ist, erfahrt ihr hier.

Grundsätzlich handelt man gewerblich, wenn eine Gewinnabsicht vorliegt oder man Gewinne erzielt. Aber nicht jeder, der einen Blog betreibt und damit Einnahmen erzielt, muss ein Gewerbe anmelden. Denn es gibt auch die Berufsgruppe der FREIBERUFLER.

BIN ICH EIN FREIBERUFLER ODER HABE ICH EIN GEWERBE?

Hier wird oft angenommen, dass man, sobald man Werbebanner oder Affiliate-Links setzt, gewerblich handelt. Dies stimmt aber nicht. Ob Freiberufler oder nicht entscheidet die FACHLICHE QUALIFIKATION, nicht die Art, wie über den Blog das Einkommen erzielt wird.

Da man als Blogger viel eigenständigem, nicht bezahlten Content generiert, sprich, unbezahlte Posts schreibt, muss man Möglichkeiten haben, sich dennoch zu finanzieren. Dies hat irgendwann auch der Staat eingesehen und spricht dem Blogger auch als Freiberufler das Recht auf werbebasierte Einnahmen zu. Zu Steuern und Versicherung gibt es mehr Details in nächsten Teil. >>Hier findet ihr mehr zum Urteil des Bundessozialgerichtes zu diesem Tatbestand.

Jedenfalls ist es recht irrelevant, ob das Einkommen, das ihr mit dem Blog erzielt über Advertorials/Sponsored Posts u./o. Affiliate-Marketing und Werbeflächen erzielt wird. Ausschlaggebend, ob ihr ein FREIBERUFLER oder GEWERBETREIBENDER seid, ist eure FACHLICHE QUALIFIKATION und das Kriterium der kreativen oder schöpferischen EIGENSTÄNDIGKEIT.

AUSGEBILDETER BLOGGER?

brillen.de | Brillen zum SpartarifNatürlich gibt es keine Ausbildung zum Blogger, bis dato jedenfalls nicht, aber eines Tages werden Medienhochschulen auch hierzu vielleicht einen Studiengang einrichten. Wer einen Blog hat, betreibt letztendlich ein kleineres oder größeres eigenes Online-Magazin, ob er dies nun ganz alleine tut oder sogar ein ganzes Team dahinter steht – wie das heutzutage bei den richtigen großen Blogs der Fall ist.

Es gibt eine Anzahl von Berufsgruppen, die als sogenannte “Freie Berufe” definiert sind. Hierzu gehören z. B. Ärzte, Zahnärzte, Anwälte, Physiotherapeuten…  Neben diesen “Katalog-Berufsgruppen” existieren eben aber auch Grauzonen, in dem man bei gleicher Tätigkeit als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft werden kann. Blogger ist genau so ein Fall.

FACHLICH QUALIFIZIERT?

Wer aber eine Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium im publizistisch-journalistischen Bereich oder einem künstlerischen Fach hat, besitzt beste Aussichten als Freiberufler anerkannt zu werden. Man muss hierzu unabhängig eine eigenständige kreative oder schöpferische (hierzu zählt z. B. Heilen) Leistung erbringen. Der wichtigste Punkt ist, dass man dafür entsprechend ausgebildet ist, aber auch, dass man die Tätigkeiten weitgehend selbst ausführt und nicht weisungsgebunden handelt. Man muss also selbst entscheiden, “sein eigener Chef sein”.

Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gibt es eine wunderbare Broschüre online, die u.a. einen kleinen Test beinhaltet, ob man möglicherweise der Berufsgruppe der Freiberufler zugehörig ist. Viele Kriterien werden hier sehr gut erklärt.

Die fachliche Qualifikation muss auch nicht unbedingt eine journalistische Ausbildung sein. Auch als gelernter oder studierter Fotograf (z. B. Kunststudium mit Schwerpunkt Fotografie), kann man als Freiberufler einen Blog betreiben, wenn der Fokus dann auf der Bildgestaltung liegt oder er dazu dient, dein fotografisches Werk zu präsentieren. Dann ist der Schwerpunkt das Bild und wird durch das Schreiben als weiterer gestalterischer Punkt ergänzt. Es liegt hier dann also die richtig fachliche Qualifikation – wie auch die Eigenständigkeit der kreativen Leistung vor.

ICH BIN FREIBERFUFLER, WEIL…

…ich selbst die Voraussetzungen erfülle. Obgleich eigentlich als studierte Freie Künstlerin, Fachrichtung Zeichnung, im Bildbereich fachlich qualifiziert, bin ich heute bei KSK und Finanzamt mit dem Schwerpunkt Journalismus/Redakteur verbucht.

Auf meinem Blog finden sich Banner und ich bestreite meine Blog-Einnahmen durch eine Mischung aus Advertorials und Affiliate-Links. Der größte Teil meiner Beiträge ist jedoch in reiner Eigeninitiative geschrieben, aber auch meine “Sponsored Posts” stellen eine eigenständige kreative Leistung dar. Selbst wenn das Thema bei diesen vorgegeben ist, erzähle auch hier meine eigene Story und binde meine selbst erstellten und bearbeiteten Bilder mit ein. Ich arbeite niemals mit vorgegebenen Texten und lasse mir keine Meinung diktieren. Somit erfüllt die Art meiner Tätigkeit schon einmal die Voraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit.

Vom Bloggen leben? Die Wahrheit über das Bloggen!

Zudem bin ich studierte Künstlerin mit einer einjährigen Vollzeitweiterbildung für Mediendesign- & konzeption. Lange war ich als zunächst als Freie Künstlerin, dann als Freie Grafikerin & Texterin anerkannt und entsprechend in der KSK auch versichert. Dann kamen ein paar Jahre in Festanstellung als Art Director und dann als Redaktionsleitung für medizinische Magazine. Hier war ich gleichermaßen für den grafischen wie journalistischen Teil verantwortlich, habe Magazine, Medizinbücher und Broschüren gelayoutet, aber eben auch Fachartikel geschrieben habe Interviews geführt.

Somit habe ich neben meiner künstlerisch-grafischen Ausbildung eine jahrelange journalistische Berufspraxis, die auf meinem Studium und der Weiterbildung aufbaut und somit einer fachlichen Ausbildung gleichzusetzen ist.

ANMELDEN: FREIBERUFLER ODER DOCH GEWERBE?

Blogger ABC | Freiberufler oder Gewerbe?Als ich mich entscheiden habe, in die Selbständigkeit zurückzugehen, habe ich dies nun als Blogger und freier Texter getan. Wie Finanzämter veranschlagen, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Bei uns läuft es so, dass man in einem Fall wie ich es bin, mit Abgabe der ersten Steuererklärung nach Beginn der selbständigen Tätigkeit rückwirkend eingestuft wird.

Ich habe hierzu meiner Steuererklärung ein Schreiben beigelegt, in dem ich meine Tätigkeit erklärt habe, so dass sie als eigenständige kreative Leistung zu erfassen ist. Zudem habe ich meine berufliche Ausbildung und Werdegang dargelegt. Ich bin sofort als Freiberufler(wieder) problemlos eingestuft worden. Wird man als gewerblich betrachtet und ist damit nicht einverstanden, lohnt es sich Widerspruch einzulegen, ev, auch mit einem Anwaltsschreiben.

WARUM ÜBERHAUPT FREIBERUFLER?

Ich persönlich finde, dass das freiberufliche Dasein durchaus Vorteile hat. Gewerbesteuer wird zwar erst bei höheren Umsätzen fällig, aber passiert dies, wird es kompliziert. Überschreitet man über die Einkommensgrenze des Kleinunternehmers (derzeit 17.500 Euro Umsatz pro Jahr), kann auch die muss ma weder doppelte Buchführung betreiben und auch keine Bilanz abgeben. In der Regel ist man als Freiberufler nicht gezwungen, einer Handelskammer oder Berufsorganisation beitreten.

Die Chance in der KSK (Künstlersozialkasse) versichert zu werden, ist erheblich größer, wenn man Freiberufler ist. Was die KSK genau ist, über die Vor- und Nachteile dieser Versicherung rede ich im nächsten Teil meiner kleiner Blogger ABC-Reihe. Als Gewerbetreibender ist dies zwar auch möglich, aber viel schwieriger.

ICH MÖCHTE ALS FREIBERUFLER DAZU VERDIENEN…

Nun seid ihr endlich Freiberufler und der Post über eure selbstgehäkelte Mütze (Hochzeitstorte für die Freundin…) kommt so unheimlich gut an, alle wollen auch eine. Ihr tretet in Produktion und verkauft eure selbst erstellten Werke. In diesem Augenblick handelt ihr gewerblich, es sei denn, es handelt sich eindeutig um ein Kunstwerk. Dies wird aber bei Torte und Häkelmütze in Serie schwer belegbar sein.

Dies heißt aber nicht, dass ihr nun alles, was ihr mit dem Blog verdient als gewerbliche Einnahmen abrechnen müsst. Es kann sich lohnen, den Freiberufler-Status beizubehalten und ein Nebengewerbe anzumelden. Dies darf natürlich die freiberufliche Tätigkeit weder an Einnahmen noch an Zeitaufwand übertreffen.

ICH KANN NICHT HÄKELN…

Vielleicht reicht aber das Geld durch das Bloggen aber einfach so nicht zum Leben und ihr müsst noch etwas dazuverdienen. Mit dem Häkeln habt ihr es aber nicht so. Wenn euch maximal 450€/Monat ausreichen, sucht euch einen Minijob. Ansonsten könnt ihr auch eine Nebentätigkeit anmelden, wenn ihr in Teilzeit angestellt irgendwo arbeitet.

KSK versichtert | Künstlersozialkasse & Blogger

Wie das steuerlich und mit der Versicherung dann funktioniert, folgt im zweiten Teil meines kleinen Blogger-Exkurses.Update.  → HIER ist nun der zweite Teil zum Thema Versicherungen als Selbständiger und KSK zu finden!

Ich hoffe mein kleiner Ausflug in die Welt Freiberuflichkeit und Gewerbe hat euch gefallen und vielleicht ein wenig weitergeholfen!

Wie geht es euch als Blogger? Bloggt ihr hauptberuflich – mit oder ohne Gewerbeschein? Oder habt ihr euren Blog als Nebentätigkeit beim Finanzamt gemeldet?

Ich freue mich auf eure Kommentare!

Euer stylepeacock

Chris

PS: Schon einmal gab es eine Folge “BLOGGER-ABC”, in der ich erkläre, was es mit Blogparaden auf sich hat.  Gerade für Blogger – aber für Blogleser ein spannendes Thema. Schaut mal rein 🙂



15 Kommentare zu „FREIBERUFLER & GEWERBE: Als Blogger Gewerbe anmelden?“

    1. Liebe Nadine, da ich derzeit als Kleinunternehmer arbeite, weise ich gar keine Umsatzsteuer aus. Ich würde da das Finanzamt befragen. Ich habe früher als Designer und Konzepter 7% genommen, aber ich weiß, dass manche Finanzämter das nicht gerne machen.

      Viele liebe Grüße
      Chris

  1. Hallo,
    Leider finde ich deinen Beitrag weniger gelungen. Du beginnst bei einem Thema und wechselst oft durch, du steckst das Thema Freiberufliche Tätigkeit, Gewerbe und Versicherung in viele Absätze wild durcheinander.
    Genauso die verschiedenen Grenzen für Umsatz- und Gewerbesteuer. Außerdem gibt es doch einen gravierenden Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn, was hier auch vermischt ist.
    Deine Einstufung ist übrigens eher die Seltenheit, welche auch nicht selbst entschieden werden kann.
    Normalerweise ist das Thema ‘Blog’ gewerblich, aber die Finanzverwaltung kann sich in den meisten Fällen nichts genaues unter dieser Tätigkeit vorstellen.

    1. Liebe Andrea, dass das nicht selbst entscheiden werden kann, habe ich auch geschrieben. Man kann versuchen, als Freiberufler eingestuft zu werdenund dann entscheidet dies das Finanzamt, was eben sehr abhängig davon ist, welche Berufsausbildung und -erfahrung man mitbringt. Viele Blogger steigen eben von einem völlig anderen Beruf ein und kommen nicht aus der Texter- Oder Journalismus-Ecke und haben daher nicht das, was das Finanzamt unter fachlicher Qualifikation für das Anerkennen als Freiberufler versteht. Daher sind eben viele gewerblich eingestuft. Mir geht es auch nicht um eine Rechtsberatung, sondern einfach darum, aufzuzeigen, dass die Einstufung Gewerbe oder nicht, nicht davon abhängt, ob man z.B. Werbebanner hat. Dies war die Intention meines Beitrags, da es hier viele Missverständnisse gibt.
      Viele Grüße
      Chris

  2. Hi Chris,
    danke für Deinen Kommentar zu meinem Beitrag. Ich habe diesen Beitrag in meinem Artikel verlinkt.
    Liebe Grüße
    Anja von castlemaker.de

  3. Das ist ja fein, weil ein gewerbchein ja auch Geld kostet (inkl. der Pflichtersicherungen, die man dann zu zahlen ha …) Falls hier auch LeserInnen aus Österreich vorbeischauen: erkundigt euch bitte genau! Bei uns ist das anders! Jede über irgendeine Art werblichen Content erzielte Einnahme (egal ob Affiliate, Banner oder Sponsored Posts) fällt unter Werbung und erfordert deshalb einen Gewerbeschein “Ankündigungsgewerbe”. Völlig unabhängig von der Ausbildung Qualifikation, für den Gewerbeschein “Ankündigungsgewerbe” braucht man nämlich keinen Nachweis der Qualitikation (also Diplom, staatliche Prüdung oder ähmliches). Von der Plfichtersicherung kann man sich befreien lassen, wenn man Pflichtversichert ist (zB durch Anstellung).
    Am besten bei der lokalen WKO nachfragen oder beim Gründerservice.
    Liebe Grüße, Judith

    1. Ich kann Judith nur zustimmen. Komme auch aus Österreich und habe die Erfahrung gemacht, dass das hier ganz, ganz anders gehandhabt wird, als in Deutschland. Auch eine “schwammige” Formulierung, damit möglichst viel in der Anmeldung inbegriffen ist, wird hier nicht durchgehen.

      Kleine Anmeldung noch an Judiths Kommentar bzgl. Ankündigungsunternehmen und Affialiates: Ich hab beim Gründerservice extra nochmal nachgefragt, ob beim Ankündigungsunternehmen Affiliates auch abgedeckt werden. Die Antwort war, ja, wenn es sich NICHT um erfolgsabhänginge Provisionen handelt. Sobald die Provisionen erfolgsabhängig sind fällt es in den Bereich Handelsagent bzw. Direktvertrieb.

      LG, Daniela

  4. Einkünfte aus Affiliate erfordern eigentlich immer einen Gewerbeschein und können nicht als Freiberufler erzielt werden. Man hat dann quasi mehrere Einkünfte und muss diese dann entsprechend trennen.

    1. Liebe Tina, nein, das ist nicht mehr so, es gab dazu ein Urteil, dass man berechtigt ist, seine kreative Leistung auch über Werbeeinnahmen zu finanzieren, wenn diese dazu dienen, damit seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, um diese kreative Leistung erbringen zu können. Also die Werbung auf deinem Blog ist als Freiberuflicher erlaubt und nicht gewerblich. Du darfst keine gesonderte Gutscheinseite aufmachen oder einen richtigen Shop, in dem du direkt Waren anbietetst, das müsstet du dann abtrennen, affiliate darfst du aber schon. In der nächsten Folge, wenn es um KSK, Steuer und Versicherung geht, erläutere ich dies nochmals und verlinke auf das Urteil-. Ich gebe meine Affiliate Einnnahmen problemlos als solche in meiner Steuererklärung an .

      LG
      Chris

      1. Die Frage ist nur ob das Urteil auch auf die Einkommensteuer übernommen werden kann, Affilate sind ja keine Werbeflächen und in dem Urteil drehte es sich auchn noch um das KSVG.
        Solange keine Betriebsprüfung erfolgt ist, kann man auch nicht sicher sein ob alle Einnahmen und Angaben so anerkannt werden – den in der Steuererklärung gibt man ja nur jeweils die Summe der jeweiligen Einnahmen und Ausgaben an oder eine EÜR.

    2. Hier schon einmal der Auszug:
      Das Urteil des Bundessozialgerichts
      Das Bundessozialgericht hat das Publizisten-Einkommen mit diesem Urteil modern interpretiert und die Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) so begründet: Analog zum Begriff des Arbeitsentgelts (§ 14 SGB IV), das alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung umfasst, die unmittelbar aus dieser Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden, legte das Gericht auch den Begriff des Arbeitseinkommens (§ 15 SGB IV) aus. Zu den Einnahmen aus einer selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit zählen demnach nicht nur die für diese Tätigkeit erzielten Einkünfte aus dem Verkauf von Beiträgen an andere Redaktionen, sondern auch die Einnahmen aus dem Verkauf von Werbeflächen auf der eigenen Webseite (im Rahmen von § 1 Abs. 1 Nr. 1 iVm § 3 Abs. 1 Satz 1 KSVG).

      Für die letztinstanzlichen Richter stehen die Werbeeinnahmen in einem solchen Fall nämlich in untrennbarem wirtschaftlichem und inhaltlichem Zusammenhang zur journalistischen Arbeit – und sind mit dem von einem Verlag oder einer Redaktion gezahlten Honorar vergleichbar.

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